Unser Unternehmen verpackt Reimport Arzneimittel unter den strengsten Qualitätskontrollen um. Die Umverpackung findet nach dem deutschen Arzneimittelrecht für den deutschen Markt statt. Auf diese Weise wird eine qualitative Gestaltung der Packung entsprechend der Originalpackung gewährleistet. Unser Unternehmen stellt zudem viele Medikamente in eigenen, hochwertigen Schachteln zur Verfügung.
Worum handelt es sich bei EU-Arzneimitteln?
Bei EU-Arzneimitteln handelt es sich um Original-Markenarzneimittel von internationalen pharmazeutischen Unternehmen. Diese wurden allerdings sehr preiswert gekauft und aus dem europäischen Ausland eingeführt. Wenn es um die Qualität und die Wirkung dieser Arzneimittel geht, so sind diese komplett identisch wie die Original-Arzneimittel. Darüber hinaus unterliegen auch diese Präparate jeglichen Normen und Gesetzen des deutschen Arzneimittelrechts.
Die niedrigeren Kosten ergeben sich hingegen aus dem Unterschied in Bezug auf die Marktpreise zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern. Des Weiteren ist zwischen zwei Arten des Arzneimittel-Imports zu unterscheiden: zum einen ist es der Reimport und zum anderen der Parallelimport.
Arzneimittel als Reimporte
In der Regel handelt es sich bei Reimporten um Markenmedikamente. Diese wurden von einem pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland hergestellt. Anschließend wurden diese Arzneimittel in ein europäisches Land exportiert. Diese Präparate werden danach bei einem pharmazeutischen Großhandel in einem europäischen Land gekauft. Anschließend werden diese Medikamente als Reimporte wieder nach Deutschland eingeführt.
Arzneimittel als Parallelimporte
Bei Parallelimporten handelt es sich ebenfalls um Markenmedikamente von multinationalen pharmazeutischen Unternehmen. Diese wurden allerdings ursprünglich nicht in Deutschland, sondern in einem anderen europäischen Land produziert. Anschließend werden diese Präparate aber nach Deutschland importiert.
Was für die europäischen Arzneimittel spricht
Für die EU-Arzneimittel sprechen vielerlei Vorteile. Der wohl wichtigste von ihnen ist die Tatsache, dass diese Arzneimittel weniger Kosten verursachen und dabei die gleiche Qualität aufweisen. Demnach sind sie eine gleichrangige Alternative zu den teuren und in Deutschland hergestellten Originalprodukten. Das bedeutet im Klartest: niedrigere Preise bei einer wesensgleichen Therapiequalität. Dass europäische Medikamente sehr viel zur Reduzierung der Kosten beitragen können und dabei qualitativ gleichwertig mit den deutschen Präparaten sind, hat mittlerweile auch die Gesundheitspolitik erkannt. Damit ist es auf jährlichem Niveau möglich, Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für das Gesundheitssystem einzusparen. Dementsprechend wurden Apotheker sogar vom Gesetzgeber aufgefordert, kostengünstigere Arzneimittel aus den europäischen Ländern an Patienten abzugeben. Ziel ist, die Importquote zu erfüllen.
Die Vorteile für EU-Arzneimittel ergeben sich auch durch die attraktiveren Preise für Patienten. Diese sind beispielsweise bei Verhütungsmitteln, Impfstoffen oder bei Lifestyleprodukten zu verzeichnen. Auf diese Weise können Sie als Patient deutlich Geld sparen. Bei Kassenrezepten bedeutet das eventuell nur eine Zuzahlung. Auch Krankenversicherten kommen diese Preise zugute. Mit den niedrigeren Kosten der europäischen Arzneimittel kann die Krankenkasse zum Beispiel den Beitragssatz stabil halten. Die Einsparungen können wiederum für andere gesundheitliche Leistungen genutzt werden.
Darüber hinaus werden die europäischen Arzneimittel lediglich von regelmäßig geprüften und qualifizierten EU-Lieferanten eingekauft. so stammen die importierten Medikamente von den gleichen in- und ausländischen Unternehmen wie die bekannten Medikamente. Auf diese Weise wird die gleiche Qualität geboten. Zudem werden alle Medikamente vonseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft. Bei der Prüfung wird untersucht, ob das Präparat mit dem deutschen Originalprodukt in puncto Therapie identisch ist. Eine Zulassung für das Medikament wird in Deutschland nur dann erteilt, wenn es therapeutisch identisch mit dem Original ist. Darüber hinaus gelten auch in anderen EU-Ländern dieselben Anforderungen, wenn es um Unbedenklichkeit eines Medikaments, um Wirksamkeit und um Qualität geht.