Reimporte würden die Originalhersteller mit Vergnügen unterbinden. Immer wieder gehen die Unternehmen vor Gericht, damit sie ihre Ware vor dem Weiterverkauf in andere Länder und durch andere Konzerne schützen. So wurden Paranova und Orifarm derzeit in Dänemark von dem US amerikanischen Unternehmen Merck verklagt. Bei Orifarm handelt es sich um den zweitgrößten europäischen Reimporteure. Es ist eine Mutterfirma von Pharma Westen. Den beiden Unternehmen wurde vom Originalhersteller der Marke vorgeworfen, dass die Verpackungen nicht genügend gekennzeichnet worden sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat daher mit den beiden Fällen zu kämpfen.
Rechtliche Hürden beim Schwangerschaftstest umpacken
Das US amerikanische Unternehmen nimmt die Importeure unter Beschuss, weil sie die Umverpackung von Tochterunternehmen ausführen ließen. Allerdings wurde auf den Verpackungen nichts davon vermerkt. Dieser Argumentation folgte das dänische See- und Handelsgericht in erster Instanz. So sind Paranova und Orifarm in Berufung gegangen. Anschließend wurde die Frage nach der Kennzeichnung zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof vonseiten des Obersten Gerichtshofs in Dänemark vorgelegt.
Die Klagen des amerikanischen Unternehmens Merck wären ein Bestreben “einen weiteren Grund zu schaffen, mit dem sich der Inhaber einer Marke Parallelimporten von Arzneimitteln widersetzen kann” – so äußerte sich der Generalanwalt Yves Bot in seinen Schlussanträgen. Ausnahmefälle vom freien Verkehr der Waren sind aus diesem Grund eng auszulegen.
Richtige Rangehens weise beim Umpacken
Sollte der Importeur die Verantwortung und die Kontrolle übernehmen, so ist auf der Verpackung der Name des Importeures ganz und gar ausreichend vermittelte im Anschluss Anwalt Yves Bot. Auf der Verpackung der Ware müsste wiederum die Tatsache angegeben werden, wenn das Produkt von einem anderen Unternehmen umgepackt worden ist. Denn in diesem Fall würde ein anderes Unternehmen, welches das Umpacken durchgeführt hat, die Verantwortung für die verpackte Ware tragen.
In diesem Zusammenhang sieht Anwalt Bot keine Gefährdung für den Ruf der Marke des Originalherstellers aus Amerika. Es ist von großer Bedeutung, dass der Kunde zu sehen bekommt, wer für das Umpacken die Verantwortung trägt. Wer bei Paranova und Orifarm das Umverpackung der Ware kontrolliert hat und dafür die Verantwortung trägt, wird nicht vom Generalanwalt Yves Bot geklärt. Das Beantworten dieser Frage überlässt Bot wieder dem dänischen Gericht.
Den Angaben der Reimporteure in Deutschland nach zu urteilen, warten diese das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelassen ab. Denn das Umpacken findet letztendlich nicht durch Lohnhersteller oder durch Tochterunternehmen statt, war zum Beispiel die Rede bei CC Pharma, Pharma Gerke und bei Kohlpharma. In ein eigenes Tochterunternehmen gliederte Andreas Mohringer, der Eurim-Chef, sein Produktionsgeschäft aus. Die Auseinandersetzung in Dänemark hat er beispielsweise als einen länderspezifischen Sonderfall gedeutet. So muss der Name des pharmazeutischen Unternehmens auf den Verpackungen in Deutschland angegeben werden, und zwar nicht nur der Konzern der für den Vertrieb, sondern auch für die Endfreigabe der Lieferung zuständig ist.